Rechtliches

Genehmigungspflicht beim Dachfenster-Einbau

Dachflächenfenster – preiswerte Alternative zur Dachgaube

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Information und keine Rechtsberatung
Der Ausbau des Dachgeschosses und der damit verbundene Einbau eines Dachfensters schafft nicht nur mehr Wohnraum, sondern sorgt auch für bessere und natürliche Lichtverhältnisse. Aber auch der nachträgliche Einbau von modernen Dachfenstern verbessert die Luftzirkulation, senkt die Heizungskosten und bietet einen vorteilhafteren Schallschutz als alte Fenster.

Sind Dachfenster genehmigungspflichtig?

Im Gegenteil zu einem Dachaufbau wie beispielsweise einer Gaube, ist der Einbau eines Dachfensters, gerade in alten Baugebieten in denen es keinen Bebauungsplan gibt, genehmigungsfrei. Um jedoch Konflikte mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden, sollte vor dem Einbau eines Dachflächenfensters „DFF“ geprüft werden, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das betreffende Baugebiet vorhanden und welche Beschränkungen oder Verbote in Bezug auf Fenstergröße oder Fenstermengen dort eingetragen sind.

Genehmigung für Dachfenster-Einbau

Je nach Bundesland kann die Genehmigungspflicht für den Einbau von Dachfenstern variieren. Oftmals kann eines der Genehmigungs-Kriterien bereits die Größe des Dachfensters sein. Überschreitet ein Dachfenster z.B. lt. Bebauungsplan eine bestimmte Größe, kann dies bereits ein Grund sein, um den Einbau zu verbieten. Wobei es vorkommt, dass in einem anderen Bundesland bereits Dachfenster in jeder Größe genehmigungspflichtig sind.
Tipp: Prüfen Sie in der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes nach, ob Ihre geplanten Dachfenster genehmigungspflichtig sind.
Liste deutscher Bauordnungen: